Ars Regendi Forum

Full Version: Saubere Luft ist kein Menschenrecht!
You're currently viewing a stripped down version of our content. View the full version with proper formatting.
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/30766364

Saubere Luft ist kein Menschenrecht

Sechs von Greenpeace unterstützte Privatpersonen sind im Kampf für saubere Luft vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Gemäss Urteil können sich die Kläger nicht auf die Europäischen Menschenrechte stützen.
Die von der Umweltschutzorganisation Greenpeace unterstützten Deutschschweizer hatten 2006 von der Eidgenossenschaft gefordert, die nötigen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub, Ozon sowie für Stickoxide zu ergreifen....

Konkret hatten sie etwa eine Partikelfilter-Pflicht für Dieselfahrzeuge, die Einführung einer CO2-Abgabe oder die Halbierung des Treibstoffverbrauchs bei Neuwagen bis 2010 verlangt. Weitere Forderungen betrafen unter anderem einen Baustopp für Strassen, Tempo-Reduktionen sowie die Abgabe von Schutzmasken....

Zwar könne ein Staat unter Umständen durchaus verpflichtet sein, bei Umweltverschmutzung Massnahmen zum Schutz von Personen ergreifen zu müssen....
Dazu müsse der Betroffene allerdings den Nachweis erbringen, dass er gesundheitlich beeinträchtigt sei und dies direkt auf die Schadstoffe und fehlende staatliche Massnahmen zurückzuführen sei. Diesen Nachweis hätten die sechs Beschwerdeführer nicht erbracht. Damit fehle ihnen die erforderliche Opfereigenschaft....
(das ist meine Lieblingsstelle! Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen....es fehle ihnen die erforderliche Opfereigenschaft.) Noplan Glotz Rolleyes

Gut, eine Entscheidung zugunsten der Kläger hätte weitreichende Folgen gehabt, zugegeben. Aber eine pietätvollere Begründung als die "fehlende Opfereigenschaft", hätte ich jetzt doch erwartet. Tongue

Bulent Epikur Wrote:
...Aber eine pietätvollere Begründung als die "fehlende Opfereigenschaft", hätte ich jetzt doch erwartet. Tongue

Gerichte - auch ein Art Trauerspiel. könnte ich mir hierzulande auch vorstellen... Sad

Man könnte warten bis einer von denen Lungenkrebs bekommt und die Krebsursache dann auf die krebserregenden Stoffe in der Luft schieben, welche durch Industrieabgase, Autoemissionen usw. verursacht werden.Pfeif
Quod Erat Demonstrandum :hm:
Ist doch alles richtig so.
Man kann im deutschen Recht bei den meisten Sachverhalten auch nur Klagen, wenn man selbst Betroffen ist. Dies soll Rechtsmissbrauch verhindern und ist eigentlich auch eine vernünftige Regelung.

Man kann den Staat nicht aufgrund persönlicher Ansichten zur Einführung von politischen Regelungen zwingen. Der Nachweis, welche Dosen in welcher Zeit zu schädlichen Auswirkungen führt ist nicht eindeutig erbracht.

Bei Schäden käme imho auch eher eine Ausgleichszahlung in Betracht, ein gericht als Judikative kann nicht Legislativ auf den Staat einwirken (und nur indirekt, aber nicht in dieser Konstellation).
Bei Forderung einer mönetären Entschädigung hätten sich die Kläger fragen lassen müssen, ob sie nicht eine Mitschuld trifft. Sie haben an dem ihre Gesundheit verschlechternden Zustand schließlich aktiv nichts verändert.
Eine ädequate Kausalität dürfe auch vor Gericht kaum nachzuweisen sein, Gegenbeispiele über ähnlich erkrankte in nicht-verschmutzten Gebieten dürften einfach zu finden sein. Korrelationen sind keine Kausalitäten, man wird nicht statistsch/stochastisch verurteilt. Wink

Auf die Menschenrechte abzustellen hat natürlich überhaupt keinen Sinn und ist reiner Populismus. So war sicher auch die gesamte Klage gedacht.

Das Gericht hat ja letzlich u.a. festgestellt, dass den Beklagten kein Schaden in dem Ausmaß erwachsen ist, der wohl Tatbestandsmerkmal und somit Voraussetzung für die relevante Norm ist.
Sich jetzt am juristen-schweizerisch aufzuhängen... nun ja. In der Sache aber völlig richtig entschieden!
Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub, Ozon, Stickoxide usw. zu fordern, als "persönliche Ansichten " oder "reine Populismus" zu titulieren oder zu diffamieren, ist für mich persönlich nicht mehr nachvollziehbar. Kopfkratz

Auch vollendete Tatsachen in Form von "unzähligen Opfern" und dazu noch eine eindeutige Kausalität, (den Beweis zu erbringen) zu verlangen, kannte ich eigentlich nur als taktisches Mittel der Kernkraftindustrie, der Zigarettenhersteller, der Asbesthersteller und anderen diversen angeklagten Industriekonzernen.

Schwarzer_Abt Wrote:
Quod Erat Demonstrandum :hm:


Könnte das bitte jemand für mich übersetzen? Sad

Was zu beweisen war.
Übersetzung lautet: "Was zu beweisen war". - Im Übrigen ist es in der Regel richtig, dass jemand nachweisen muss, dass er geschädigt ist, und zwar meistens durch eine bereits begangene oder unterlassene Handlung dritter, in diesem Falle des Staates. Im Grunde würde ich aber trotzdem eine andere Sichtweise vertreten.

Menschenwürdiges Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Menschenrecht, und zwar das höchste Menschenrecht neben dem Lebensschutz. In Würde zu leben héißt aber auch, in einer Umwelt zu leben, wo die vom Menschen gebrauchten natürlichen Lebensverhältnisse nach wie vor zur Verfügung stehen. In unterirdischen Städten oder unter Stahlkuppeln zu leben, ohne die Möglichkeit zu haben, Sonne, Wind und Regen zugenießen, wäre demMenschen an sich kaum zumutbar, da die natürlichen Lebensverhältnisse sicherlich doch einen großteil der Grundvoraussetzungen einer freien Persönlichkeitsentfaltung darstellen. Der Wirtschaft und ihren Profitmaximierungsinteressen dieses Leben unterzuordnen, käme einem Verzicht auf eines der grundlegendsten Menschenrechte gleich. Sorry, dass es so geschraubt klingt, ich meine einfach, dass zu einem menschenwürdigen Leben dazu gehört, auf de Erde zu leben, ohne Angst haben zu müssen, vergiftet zu werden, weil die Umwelt nicht mehr genießbar ist. Der Staat muss zu vorbeugenden Maßnahmen gezwungen werden können, ein menschenwürdiges Leben auch in Zukunft zu ermöglichen. Dem hat sich das reine Wirtschaftsinteresse unterzuordnen.
Das bestreitet ja niemand, dies ist aber ein politisch-legislativer Prozess, welchen man nicht vor Gericht erzwingen kann. Rein juristisch fand ich die Argumentation äußerst fragwürdig, weswegen ja auch zu recht gegen die 6 Leute entschieden wurde.

Persönliche Absichten bleiben es, wenn man dem Staat einen bestimmten Grenzwert aufzwingen möchte. Die Schweiz ist nicht in der EU und kann selber entscheiden, wo die kritischen Werte liegen.
Die Halbierung des treibstoffverbrauchs bei Neuwagen bis 2010 ist natürlich das schärfste. Lachweg
Dafür muss es in einem demokratischen Staat eine öffentliche Debatte geben, an deren Ende ein Konzept steht, welches umgesetzt wird. Natürlich war der Versuch vor Gericht aussichtslos und ein Verweis auf die Menschenrechte kann man meines Erachtens nach sehr gut populistisch nennen.

@Bulent Epikur: Differenziere doch etwas genauer, wenn du wiedergibst, was ich geschrieben habe. Wenn ich den Verweis auf die Menschenrechte populistisch nenne, dann sage ich doch nicht automatisch, daß die Maßnahmen zur Einhaltung von Immisonswerten populistisch sind. Kopfkratz

Quote:
... wäre laut dem Urteil eine Verletzung der EMRK zu verneinen, da diese nur bei schweren staatlichen Vollzugsdefiziten Schutz biete.


@Bertrams: Diese Meinung kann man haben, aber ich finde du setzt menschenwürdiges Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit juristisch etwas zu hoch an. Zudem müsste ein akzeptables Verschmutzungsniveau der Umwelt definiert werden. Ich sehe immer noch nicht, wie man gegen Verschmutzungsprobleme oder Probleme der Art, dass der Einzelne nur einen marginalen Beitrag zur Gesamtsituation leistet und die Wirkungen nicht gut und eindeutig überprüfbar sind, juristisch vorgehen sollte.

Pages: 1 2
Reference URL's