Auch mal 'ne Frage - um bösen Überraschungen vorzubeugen:
Kann ich in meinem Staat nach Inkraftsetzen von GE1 die SQ GE erhöhen, bzw. bei GE2 auch verringern

? Oder ist das durch die Reform unabänderlich festgelegt

?
Gruß
gottvater
Kannste ändern

ist es möglich die auswirkungen der gesundheitsreform I wieder rückgängig zu machen? dass die auswirkungen so krass sind habe ich nicht geahnt (200mrd weniger sq-gesundheit). mit einfachen erhöhungen kann man nicht mehr viel verändern bei sq-gesundheit von 20mrd.
würde sagen durch die 2te
wodrin unterscheiden sich grundeinkommen 1 und 2? nur in der höhe odre auch in der "bemessungsgrundlange"?

...wodrin unterscheiden sich grundeinkommen 1 und 2? nur in der höhe odre auch in der "bemessungsgrundlange"?

auch gern wissen tät 
@Mekong: GesundheitI + II schließen sich gegenseitig aus. Gilt für alle (oder die meisten?) I + II Reformen. So ganz durchschaue ich die Reformabhängigkeiten aber selber noch nicht.
Gruß
gottvater
Was ist mit Bemessungsgrundlage denn gemeint? Und ja, die Höhe ist sehr unterschiedlich.
z.b. könnte es sein , dass bei modell 1 nur arbeitstätige ein grundeinkommen bekommen , bei 2 dann auch arbeitslose , rentner und kinder oder so in der art
Nein nein, dann wwäre es ja auch nicht wirklich bedingungslos.
Nein nein, dann wwäre es ja auch nicht wirklich bedingungslos.
wie sieht das aus, wird die rente auch ersetzt?